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Straßenverkehr: Neue Regeln in 2017

Als erstes möchten wir allen Bloglesern ein gesundes neues Jahr wünschen. Dieses Jahr eröffnen wir unseren Blog mit dem Thema „Straßenverkehr – Neue Regeln in 2017“. Der ACE (Auto Club Europa) hat unlängst wichtige Neuerungen – die den Straßenverkehr betreffen – veröffentlicht. Bei uns finden Sie eine kleine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen:

HU wird teurer

Die Verwaltungsgebühr für die Hauptuntersuchung wurde erhöht. Für die in der Regel alle zwei Jahre fällige HU fallen je nach Bundesland künftig Gebühren zwischen 35 und 54,86 Euro an.

Neue Regeln für Radfahrer

Auch für die Radler unter uns gibt es Änderungen: Erwachsene dürfen Kinder unter acht Jahren, die mit dem Fahrrad den Gehweg benutzen müssen, auch auf dem Gehweg begleiten. An Einmündungen und Kreuzungen muss allerdings vom Rad abgestiegen und geschoben werden. Kinder unter acht Jahren dürfen in Begleitung Erwachsener auch baulich von der Fahrbahn abgetrennte Radwege benutzen. Wenn keine gesonderten Lichtzeichen für Radfahrer vorhanden sind, gelten ab 1. Januar nicht mehr die Fußgängerampeln, sondern die Ampeln für den motorisierten Verkehr für Radler. Bis zu 25 km/h schnelle Pedelecs sollen künftig außerorts und innerorts auf Radwegen fahren dürfen.

Tempo 30

Bei an Hauptverkehrsstraßen liegenden Schulen, Kindergärten und Altenheimen soll eine schnellere Anordnung von Tempo 30 möglich sein, auch wenn es sich dabei nicht explizit um Unfallschwerpunkte handelt. Dies sieht eine Neuerung der StVO vor.

Rettungsgasse

Bei Stau wird die Rettungsgasse in Zukunft ausschließlich zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben befindlichen Fahrstreifen gebildet.
Neue Verkehrszeichen
Eine Novellierung der Verwaltungsvorschrift zur StVO bringt zusätzliche Verkehrszeichen mit sich. Noch unklar ist, wann diese in Kraft tritt.

Lang-Lkw

Auch nach Abschluss des Feldversuchs werden 2017 noch sogenannte Gigaliner über deutsche Straßen rollen. Nach Ankündigungen von Verkehrsminister Dobrindt sollen die derzeitig 159 überlangen Trucks weiterhin auf dem freigegebenen Streckennetz unterwegs sein dürfen. Zurzeit sind etwa 11.600 Straßenkilometer in allen Bundesländern außer in Berlin und dem Saarland für Lang-Lkw freigegeben.

Weitere Neuerungen …

… die vermutlich noch im Jahr 2017 in Kraft treten, werden derzeit in verschiedenen parlamentarischen Gremien diskutiert, sind aber noch nicht beschlossen. So soll die Winterreifenpflicht neu formuliert werden, Fahrzeughalter werden für die Inbetriebnahme von Fahrzeugen mit unzulässiger Bereifung verstärkt in die Pflicht genommen.

Im Rahmen der Bußgeldreform sollen die Strafen für Handynutzung im Straßenverkehr steigen. Verstöße sollen im Auto mit 100 Euro geahndet werden, auf dem Fahrrad steigt das Verwarnungsgeld von 25 und 55 Euro. Zudem soll die Nutzung von Tablets, E-Book-Readern und Videobrillen sowie das Schreiben von Kurznachrichten verboten werden. Ausdrücklich erlaubt werden soll die Nutzung von Sprachsteuerungen, Vorlesefunktionen und Head-up-Displays.

Absehbar ist, dass Teilnehmer an illegalen Autorennen im öffentlichen Straßenverkehr härter bestraft werden sollen. Statt, wie bisher, nur 400 Euro Bußgeld und ein Monat Fahrverbot sollen Gefängnis und Führerscheinentzug drohen. Absehbar ist auch die Einführung von Strafen für Schaulustige bei Verkehrsunfällen, die zwar Fotos von der Unglücksstelle machen, aber nicht helfen.

Anfang 2017 finden Beratungen darüber statt, ob die bisherigen Steuervergünstigungen für Erdgas und Flüssiggasweiter fortgeführt werden.

Obwohl sich EU-Kommission und Bundesregierung geeinigt haben, gilt es als höchst fragwürdig, ob eine Pkw-Mautnoch im Wahljahr 2017 eingeführt wird.

Weiteres zum Thema „Straßenverkehr – Neue Regeln in 2017“ finden Sie hier:

Quelle: https://www.ace.de/ace-lenkrad/verkehr-und-umwelt/strassenverkehrsordnung-neue-regeln-in-2017-1705.html

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