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Autoleasing: Kein Extra-Hinweis auf mögliche Nachzahlung nötig – AUTOHAUS online
Wer sein Auto least muss aufpassen! Beim Leasing eines Fahrzeugs müssen Händler den Kunden nämlich nicht mehr auf mögliche Nachzahlungen bei der Rückgabe des Wagens hinweisen.
Im Mai hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe dieses Urteil verkündet. Die Richter räumten der Volkswagen-Leasing GmbH somit das Recht ein, nachdem diese von zwei Kunden verklagt wurden. Sie hatten sich geweigert nach Ablauf des Leasingvertrages die Nachforderungen zu zahlen. Sie fühlten sich durch die Vertragsklausel nicht ausreichend über die tatsächlich anfallenden Kosten informiert. Bei Vertragsabschluss wird der Restwert für den Zeitpunkt kalkuliert, wenn die Laufzeit des Leasings endet. Das bedeutet, je höher der Restwert, desto geringer die Leasingraten. Ist der Restwert allerdings zu hoch angesetzt, ist bei manchen Verträgen der Leasingkunde dazu verpflichtet, die Differenz zwischen dem tatsächlichen Fahrzeugwert und dem kalkulierten Restwert nachzuzahlen.
Einen ausführlichen Artikel über das Urteil finden Sie hier:
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