FAQ

Häufig gestellte Fragen zu unseren Schneepflügen

Sie möchten Ihr Fahrzeug in einen Schneepflug verwandeln, wissen jedoch nicht, welchen Streuer Sie verwenden sollten? Und müssen derartige Veränderung bei der PKW-Versicherung gemeldet werden? Fragen über Fragen, Milde hat Antworten: Hier finden Sie nützliche Hinweise rund um Ihren neuen Schneepflug.

Wie erfolgt die Abnahme durch eine amtliche Prüforganisation, wie erfolgt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere?

  • Lieferung Komplettfahrzeug oder Anbau an Ihr Fahrzeug: Nach Fertigstellung der Anbauten erfolgt die Abnahme durch eine amtliche Prüforganisation hier bei uns im Haus. Das heißt, alle von uns montierten Anbauten sind eingetragen, das Fahrzeug kann ohne Einschränkungen im Straßenverkehr genutzt werden.
  • Versand von Anbauteilen (Schild und Streugerät) zur Selbstmontage: Die Abnahme durch eine amtliche Prüforganisation muss dann vor Ort beim Kunden selbst erfolgen.

Was genau wird von einer amtlichen Prüforganisation alles eingetragen?

Eingetragen wird nur der Anbaurahmen (vorne) und die Anhängerkupplung (hinten). Schneeschild und Streugerät selbst werden nicht eingetragen.

Welche maximalen Maße dürfen verbaut werden?

Die Schildbreite und das Fassungsvermögen der Streugeräte ergeben sich aus dem Einsatzzweck des Kunden. Jedoch bestehen Einschränkungen durch die Fahrzeugbreite, zulässige Gewichte (zulässiges Gesamtgewicht, maximale Zuladung) und Lasten (Achslasten) des jeweiligen Trägerfahrzeugs. Werden zulässige Werte überschritten, darf das Fahrzeug nicht mehr im Straßenverkehr betrieben werden.

Hat der Anbau Auswirkungen auf die Führerscheinklasse, die ich für den Betrieb des Fahrzeugs benötige?

Nein, die benötigte Führerscheinklasse ergibt sich aus der Fahrzeugklasse des Trägerfahrzeugs ohne Anbauten.

Muss ich eine derartige Veränderung bei der PKW-Versicherung melden?

  • Grundsatz: Das ist nicht zwingend erforderlich.
  • Aber: Im Falle eines Schadens (Unfall, Brand, Hochwasser etc.) ist unter Umständen nur das Trägerfahrzeug ohne Anbauten versichert. Und da in aller Regel die Anbauten in der Relation zum Fahrzeugpreis nicht von untergeordneter Bedeutung sind, ist es auf jeden Fall anzuraten, die Anbauten bei der Versicherung separat zu versichern. Ob das überhaupt möglich ist, welche Prämien zusätzlich fällig werden und in welchem Umfang der Versicherer die Risiken abdeckt, hängt dann ab von der entsprechenden Versicherungsgesellschaft.

Ich habe einen Pick-up. Soll ich einen Heckanbaustreuer 170 Liter-E nehmen oder einen Pick-up-Streuer 380 Liter?

Bei gängiger Einstellung des Streuers kann man mit herkömmlichem Streusalz beim 170er ca. 6.000 bis 8.000 qm abstreuen, beim 380er ca. 12.000 bis 16.000 qm. Der Streuer muss bei längerer Standzeit zwischen zwei Einsätzen komplett leer sein. Es muss daher bei der Wahl des 380ers wirklich die entsprechende Fläche gestreut werden.

Auf den meisten Geländefahrzeugen sind doch ab Werk Allwetterreifen montiert. Brauche ich da überhaupt noch einen Winterreifen?

Ja, zum einen gibt es gesetzliche Vorschriften. Zum anderen ist bei Winterdienstfahrzeugen im Einsatz eine optimale Traktion erforderlich. Sämtliche Allwetterreifen ohne Schneeflockensymbol sind daher aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zugelassen und auch nicht geeignet.

Wenn ich das Fahrzeug abhole, kann ich das über die Autobahn nach Hause fahren? Muss ich da bei der Geschwindigkeit etwas beachten? Kann der Motor überhitzen?

Eine LKW-Reisegeschwindigkeit (80 bis 100 km/h) wird empfohlen, da bei hochgelassenem Schild nicht ausreichend Fahrtwind in den Kühlkreislauf kommt und es dadurch zu einer Überhitzung des Motors kommen könnte.

Ich habe ein Fahrzeug geleast. Kann ich auch an ein geleastes Fahrzeug Winterdienstanbauten anbringen lassen?

Vor dem Anbau sollte das auf jeden Fall mit dem Leasing-Geber abgeklärt werden. Wichtige Überlegung: Die Anbauten sind ja wertmäßig nicht von untergeordneter Bedeutung.

Was passiert also am Ende der Leasing-Laufzeit mit den Anbauten? Hat der Anbau von Winterdienstausrüstung an das Fahrzeug eine Auswirkung auf die Herstellergarantie?

Durch den Anbau der Schneeräumeinrichtung an das Fahrzeug erlischt jeglicher Garantieanspruch gegenüber dem Hersteller des Fahrzeugs für Schäden am Fahrzeug, die durch die Nutzung des Fahrzeugs als Schneeräumfahrzeug entstehen. Anträge auf Garantieleistung beim Hersteller können daher abgelehnt werden.

Bietet das Autohaus Milde auch eine Finanzierung für ein Winterdienstfahrzeug an?

  • Ja, als Anzahlung wird gängigerweise die im Kaufpreis enthaltene MWSt genommen, die einem das Finanzamt ausweist (für Gewerblich).
  • Ja, (bei Vorsteuerabzugsberechtigung) aus der Fahrzeugrechnung erstattet; finanziert wird also der Nettobetrag ohne Umsatzsteuer.

Wir empfehlen Finanzierungsmodelle ohne Schlussrate/Abschlusszahlung. Sondertilgungen sind dann jederzeit und in beliebiger Höhe sowie (je nach Bank) auch kostenfrei (keine Bearbeitungsgebühren, keine Vorfälligkeitsentschädigung) möglich.

Unsere aktuellen Angebote auf einen Blick

Sie interessieren sich für unsere Schneepflüge und möchten gerne den Komplettpreis für Ihre Wunschzusammenstellung erfahren? Hier finden Sie unsere Preisliste und weitere Produktdetails.
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