Geldbeutelsuche bei der Autofahrt

Jeder war schon einmal in der Situation, dass während der Autofahrt etwas in der Fußraum fällt. Wenn wir ehrlich sind, heben wir diesen Gegenstand auch unmittelbar auf. Auch während der Autofahrt.

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Werkstatt muss Ölwechsel nicht mit Kunden-Öl durchführen

Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe weist darauf hin, dass keine Kfz-Werkstatt verpflichtet ist, das vom Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Auslöser für diesen Hinweis ist ein Beitrag des ARD-Magazins „Plusminus“ gewesen. In diesem Beitrag wurde der Eindruck erweckt, dass jede Werkstatt dazu verpflichtet ist beim Kundendienst oder beim Ölwechsel, das vom Kunden mitgebrachte Öl zu verwenden. Das sorgte natürlich bei den Verbrauchern und Werkstätten für Verunsicherung. Der ZDK-Experte für Recht, Ulrich Dilchert, äußerte sich wie folgt zu diesem Thema: „Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls.“ Grundsätzlich ist die Werkstatt nur dazu verpflichtet, den Ölwechsel oder Kundendienst nach Vorgaben des Herstellers durchzuführen. Zudem droht der Verlust der Garantie, sofern das mitgebrachte Öl nicht die Freigabe des Automobilherstellers besitzt und ein Motorschaden auf das falsche Motoröl zurückzuführen ist. Auch die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff kann die Meisterwerkstatt nicht übernehmen. Die Herkunft vom mitgebrachten Öl kann häufig nicht mit absoluter Gewissheit geklärt werden und somit ist auch die Freigabe des Herstellers nicht nachvollziehbar. Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen will und sich sonst bei allen Wartungs- und Reparaturarbeiten auf die Qualitätsarbeit der Werkstatt des Vertrauens verlässt, sollte nicht beim Motoröl sparen. Denn die geringe Ersparnis pro Kundendienst könnte den Fahrzeugbesitzer später teuer zu stehen kommen. Ein Motorschaden ist nur ein Szenario, welches durch falsches Öl verursacht werden kann.

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Fußgänger im Straßenverkehr – Vorrangregelung: Fahrbahn überqueren! – Teil 9

Der Sommer hat begonnen, die Fahrzeuge strahlen in der Sonne um die Wette. Die schönen Leichtmetallfelgen werten die Optik der Fahrzeuge auf. Viele fahren im Sommer in das Ausland auf der Suche nach den schönsten Aussichtspunkten in den Bergen oder den schönsten Stränden am Meer. Doch auch in Deutschland finden Sie schöne Uferpromenaden und Berglandschaften. Damit Sie in Ihrem Urlaub sicher zu Fuß sind, haben wir unsere Blog-Serie „Fußgänger im Straßenverkehr“ gestartet. Nun geht die Serie in die neunte Runde und geht folgender Frage nach:

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Blog-Serie: Fußgänger im Straßenverkehr – Fußgänger überqueren den Zebrastreifen – Teil 8

Der Frühling ist da, die Reifenwechselsaison läuft bereits auf Hochtouren. Lassen auch Sie jetzt noch die Sommerkompletträder montieren und lassen Sie als Autofahrer in unserer freien Meisterwerkstatt einen Sicherheitscheck oder Frühjahrscheck an Ihrem Fahrzeug durchführen. Denn auch Autofahrer sind hin und wieder Fußgänger. Die Wintereinflüsse wie Kälte, Korrosion durch Streusalz und Eis hinterlassen jedes Jahr Spuren in Lack und Technik. Daher gilt: Mit einem technisch gewarteten Fahrzeug schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen. Damit Sie in Heidenheim, Langenau, Senden und anderen Städten sicher zu Fuß sind, haben wir unsere Blog-Serie „Fußgänger im Straßenverkehr“ gestartet. Nun geht die Serie in die siebte Runde und geht folgender Frage nach:

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Kein Garantieverlust beim Besuch einer freien Werkstatt!

Kein Garantieverlust, wenn Sie eine freie Wekstatt besuchen! Wie die EU-Kommission mit den Verordnungen (EU) Nr. 461/2010 und (EG) Nr. 715/2007 klarstellt: Die Fahrzeughersteller dürfen Ihre Garantien nicht davon abhängig machen, in welche Werkstatt der Kunde mit seinem Auto geht. Verstöße werden von der Kommission geahndet.

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Blog-Serie: Fußgänger im Straßenverkehr – so verhalten Sie sich richtig!

Die Tage sind schon kürzer, es ist Herbst und es wird schnell und vor allem früh dunkel. Wer jetzt auch noch schwarz trägt hat das Problem bei der derzeitigen Wetterlage nicht gesehen zu werden. Es gilt der Grundsatz: Farbige Kleidung erhöht die eigene Sicherheit enorm. Seien Sie vor allen Dingen vorsichtig beim schnellen Überqueren von Straßen, hier besteht öfters auch Rutschgefahr. Unsere Blog-Serie „Fußgänger im Straßenverkehr“ geht in die vierte Runde und geht folgender Frage nach:

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Blog-Serie: Fußgänger im Straßenverkehr – so verhalten Sie sich richtig! – Teil 2

Und weiter geht es mit unserer Blog-Serie „Richtiges Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr“. Sich auch zu Fuß richtig und angebracht in den Straßenverkehr einzufügen ist ein Thema, das gerne vernachlässigt wird. Man ist sich nicht bewusst, dass man auch als Fußgänger eine Verantwortung gegenüber allen am Verkehr beteiligten Personen hat. Heute geht es um den Transport großer Gegenstände auf dem Gehweg.

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