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Blog-Serie: Fußgänger im Straßenverkehr – Fußgänger überqueren den Zebrastreifen – Teil 8
Der Frühling ist da, die Reifenwechselsaison läuft bereits auf Hochtouren. Lassen auch Sie jetzt noch die Sommerkompletträder montieren und lassen Sie als Autofahrer in unserer freien Meisterwerkstatt einen Sicherheitscheck oder Frühjahrscheck an Ihrem Fahrzeug durchführen. Denn auch Autofahrer sind hin und wieder Fußgänger. Die Wintereinflüsse wie Kälte, Korrosion durch Streusalz und Eis hinterlassen jedes Jahr Spuren in Lack und Technik. Daher gilt: Mit einem technisch gewarteten Fahrzeug schützen Sie nicht nur sich, sondern auch Ihre Mitmenschen. Damit Sie in Heidenheim, Langenau, Senden und anderen Städten sicher zu Fuß sind, haben wir unsere Blog-Serie „Fußgänger im Straßenverkehr“ gestartet. Nun geht die Serie in die siebte Runde und geht folgender Frage nach:
Wie deutlich muss ein Fußgänger signalisieren, dass er den Zebrastreifen überqueren will?
Laut § 26 StVO muss der Autofahrer stehen bleiben, wenn ein Fußgänger den Weg “erkennbar” überqueren will. Wichtig hierbei ist die „objektive Erkennbarkeit“ und nicht was der Autofahrer aus dem Verhalten des Fußgängers schließen kann. Dabei ist es schon ausreichend, wenn der Fußgänger zügig auf den Überweg zugeht. Zudem muss er dem Autofahrer nicht zusätzlich mit Gesten oder Blicken signalisieren, dass er die Straße überqueren will. Schon beim geringsten Zweifel hat immer der Fußgänger Vorrang. Bei Missachtung drohen hohe Strafen.