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Neue Blog-Serie: Fußgänger im Straßenverkehr – so verhalten Sie sich richtig! – Teil 1
Das ist klar: Jeder, der mit einem Fahrzeug unterwegs, ist auch hin und wieder Fußgänger im Straßenverkehr. Was ab und zu nicht klar ist, dass jeder, wie beim Auto fahren, auch wenn er zu Fuß unterwegs ist, Rechte und Pflichten im Straßenverkehr hat.
Neue Blog-Serie!
Wir klären Sie in unserer neuen monatlichen Serie „Richtiges Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr“ auf und geben Ihnen Tipps, damit Sie auch zu Fuß sicher an ihr Ziel kommen.
1. Wo dürfen sich Fußgänger bewegen?
Für alle Fuß- und Spaziergänger gilt grundsätzlich die Benutzung der Gehwege. Es gibt aber auch immer wieder Straßen ohne Gehwege, an diesen Stellen darf auch die Straße benutzt werden. Innerhalb geschlossener Ortschaften ist es wichtig, dass der Spaziergänger am linken oder rechten Fahrbahnrand läuft. Außerhalb der Ortschaft ist es dringend erforderlich nur den linken Fahrbahnrand zu nutzen, da man so als Läufer schneller und besser von entgegenkommenden Fahrzeugen erkannt wird. Außerdem sieht man als Fußgänger die Autos schneller.
Kommen Sie doch zu Fuß zum Autohaus Milde in Heidenheim und fahren Sie mit einem unserer EU-Fahrzeuge wieder nach Hause!
Guten Fuß-Weg!