Starke Qualität. Milde Preise.

Fußgänger im Straßenverkehr – Vorrangregelung: Fahrbahn überqueren! – Teil 9

Der Sommer hat begonnen, die Fahrzeuge strahlen in der Sonne um die Wette. Die schönen Leichtmetallfelgen werten die Optik der Fahrzeuge auf. Viele fahren im Sommer in das Ausland auf der Suche nach den schönsten Aussichtspunkten in den Bergen oder den schönsten Stränden am Meer. Doch auch in Deutschland finden Sie schöne Uferpromenaden und Berglandschaften. Damit Sie in Ihrem Urlaub sicher zu Fuß sind, haben wir unsere Blog-Serie „Fußgänger im Straßenverkehr“ gestartet. Nun geht die Serie in die neunte Runde und geht folgender Frage nach:

Wer hat Vorrang? Das abbiegende Fahrzeug oder der Fußgänger, der die Fahrbahn überqueren möchte?

Heute geht es um die Vorrangregelung! Wenn Fußgänger die Straße überqueren, haben sie Vorrang. Gem. § 9 Abs. 3 S. 3 StVO muss der Abbieger auf Fußgänger besondere Rücksicht nehmen und, wenn nötig, warten. Warten muss der abbiegende Autofahrer auch bei radfahrenden Kindern (bis 10 Jahre), die zulässigerweise auf dem Gehweg fahren. Die Kinder müssen beim Überqueren der Fahrbahn jedoch absteigen.

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Sie müssen eingeloggt sein, um einen Kommentar abgeben zu können.