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Vorsicht Kinder!

Die wohlverdiente Urlaubszeit neigt sich dem Ende entgegen, das bedeutet es sind wieder vermehrt Kinder auf der Straße und in den Spielstraßen unterwegs. Das Autohaus Milde aus Heidenheim bittet alle Autofahrer inständig die Augen offen zu halten, sehr aufmerksam zu fahren, vor allem in Spielstraßen und in der Nähe von Schulen und Kindergärten.

Folgendes gibt es im Straßenverkehr mit Kindern in der Spielstraße zu beachten: 

Stellen Sie sich vor: Sie fahren mit Ihrem Auto durch ein Wohngebiet und plötzlich blockiert eine junge Rasselbande den Weg. Die fröhlich tobenden Kids sind völlig in ihr Spiel vertieft – drehen Pirouetten mit Inline-Skates, Bikes und Kettcars und malen mit Straßenkreide bunte Bilder auf die Fahrbahn. Dabei haben die Kinder alles im Auge – nur nicht Sie und Ihr Fahrzeug. Das sollten Sie wissen:

  • Die Straßenverkehrsordnung (StVO), § 42, Absatz 4a, erwähnt verkehrsberuhigte Bereiche. Das entsprechende Zeichen 325 weist auf den Beginn eines verkehrsberuhigten Bereichs hin. Das Zeichen 326 weist auf das Ende eines verkehrsberuhigten Bereichs hin.
  • In der Behördensprache heißen Spielstraßen verkehrsberuhigte Bereiche. Damit soll die Unfallgefahr verringert werden.
  • Hier haben Kinder und erwachsene Fußgänger das Sagen. Darauf muss der Fahrverkehr Rücksicht nehmen.
  • Es gilt strikt Schrittgeschwindigkeit, also ein sehr langsames Tempo, das dem eines normal gehendes Fußgängers entspricht. Die richterlich festgelegten Grenzwerte dafür liegen in der Regel zwischen vier und sieben Stundenkilometern (km/h). Übrigens: Das Tempo-Limit gilt zum Beispiel auch für Radfahrer.
  • Passanten dürfen nicht behindert oder gefährdet werden. Fahrzeuge müssen notfalls stehenbleiben, bis sich die Fußgänger aus dem Gefahrenbereich entfernt haben.
  • Fußgänger dürfen die Straße zwar in ihrer gesamten Breite benutzen und Kindern ist es erlaubt, dort zu spielen. Dabei darf der Fahrverkehr aber nicht unnötig behindert werden.
  • Auch “ruhender Verkehr” kann behindern. Deshalb ist das Parken in verkehrsberuhigten Bereichen (Spielstraßen) grundsätzlich unzulässig. Halten dürfen Sie lediglich zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen. Parken in Spielstraßen ist nur dort gestattet, wo extra markierte Flächen auf der Fahrbahn dafür ausgewiesen sind.
  • In punkto Parken gibt´s selbst für Anlieger keine Extrawurst. Nutzen Sie deshalb als Bewohner einer Spielstraße zum Abstellen des Wagens den dafür vorgesehenen “Carport” auf Ihrem Grundstück. So mindern Sie auch das Risiko, durch kindliche Unachtsamkeit einen ärgerlichen Lackkratzer verpasst zu bekommen.
  • Grundsätzlich gilt auf Spielstraßen das Prinzip rechts vor links. Genauso wie in Tempo 30-Zonen. Aber Vorsicht: Der querende Verkehr hat Vorfahrt, wenn Sie die Spielstraße verlassen. Es sei denn, die Beschilderung regelt dies anders.
  • Besondere Umsicht ist geboten, wenn Sie aus einer Grundstücks-Ausfahrt kommen. Biegen Sie also erst in die Straße ein, wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.
  • Autofahrer riskieren ein Bußgeld, wenn sie gegen Spielstraßen-Regeln verstoßen, in Spielstraßen gelten alle sonstigen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Also: Zu schnelles Fahren, falsches Parken und dergleichen mehr werden geahndet.

Bitte fahren Sie vorsichtig! Wir wünschen Ihnen eine gute Fahrt!

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