Starke Qualität. Milde Preise.
Werkstatt muss Ölwechsel nicht mit Kunden-Öl durchführen
Der Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe weist darauf hin, dass keine Kfz-Werkstatt verpflichtet ist, das vom Kunden mitgebrachte Motoröl für den Ölwechsel zu verwenden. Auslöser für diesen Hinweis ist ein Beitrag des ARD-Magazins „Plusminus“ gewesen. In diesem Beitrag wurde der Eindruck erweckt, dass jede Werkstatt dazu verpflichtet ist beim Kundendienst oder beim Ölwechsel, das vom Kunden mitgebrachte Öl zu verwenden. Das sorgte natürlich bei den Verbrauchern und Werkstätten für Verunsicherung. Der ZDK-Experte für Recht, Ulrich Dilchert, äußerte sich wie folgt zu diesem Thema: „Im Rahmen der Vertragsfreiheit hat die Werkstatt das Recht, einen Kundenauftrag abzulehnen‚ so auch das Einfüllen des mitgebrachten Öls.“ Grundsätzlich ist die Werkstatt nur dazu verpflichtet, den Ölwechsel oder Kundendienst nach Vorgaben des Herstellers durchzuführen. Zudem droht der Verlust der Garantie, sofern das mitgebrachte Öl nicht die Freigabe des Automobilherstellers besitzt und ein Motorschaden auf das falsche Motoröl zurückzuführen ist. Auch die Sachmängelhaftung für den mitgebrachten Schmierstoff kann die Meisterwerkstatt nicht übernehmen. Die Herkunft vom mitgebrachten Öl kann häufig nicht mit absoluter Gewissheit geklärt werden und somit ist auch die Freigabe des Herstellers nicht nachvollziehbar. Wer als Autofahrer auf Nummer sicher gehen will und sich sonst bei allen Wartungs- und Reparaturarbeiten auf die Qualitätsarbeit der Werkstatt des Vertrauens verlässt, sollte nicht beim Motoröl sparen. Denn die geringe Ersparnis pro Kundendienst könnte den Fahrzeugbesitzer später teuer zu stehen kommen. Ein Motorschaden ist nur ein Szenario, welches durch falsches Öl verursacht werden kann.