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Blog-Serie: Fußgänger im Straßenverkehr – so verhalten Sie sich richtig! – Teil 2

Und weiter geht es mit unserer Blog-Serie „Richtiges Verhalten als Fußgänger im Straßenverkehr“. Sich auch zu Fuß richtig und angebracht in den Straßenverkehr einzufügen ist ein Thema, das gerne vernachlässigt wird. Man ist sich nicht bewusst, dass man auch als Fußgänger eine Verantwortung gegenüber allen am Verkehr beteiligten Personen hat. Heute geht es um den Transport großer Gegenstände auf dem Gehweg.

2. Darf ich als Fußgänger große Gegenstände auf dem Gehweg befördern?

Folgende Situation: Sie haben einen großen Fernseher, den Sie zu einem Bekannten zum Fußballschauen mitnehmen möchten. Leider ist der Gehweg schmal und Ihr EU-Neuwagen, den Sie natürlich im Autohaus Milde in Heidenheim erworben haben, steht etwa 100 Meter weiter. Es gibt keine freie Parklücke zwischen Ihrem Fahrzeug und der Eingangstüre. Jetzt ist die Frage, wie befördern Sie den Fernseher von A nach B ohne gleich ein Gesetzesbrecher zu werden. Folgendes müssen Sie beachten:

  • Wenn eine Gefährdung oder erhebliche Behinderung anderer Gehwegnutzer besteht, muss der Fußgänger mit dem sperrigen Gegenstand auf die Fahrbahn ausweichen.
  • Wenn es sich um ein Fahrzeug handelt, das mitgeführt wird, muss der Gehwegnutzer rechts laufen.

Wir wünschen Ihnen einen guten Weg!

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