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Die Rechtsprechung bei Glatteis – So rutschen Sie nicht aus!

So langsam kommt er ja doch noch – der Winter und mit ihm glatte Straßen und vereiste Verkehrswege. Doch wie reagiert die Rechtsprechung bei Unfallschäden im Winter? Leider rutschig. Soviel vorweg: Nicht jeder wird schuldig gesprochen, egal ob es um einen Unfall geht oder die Geschwindigkeit zu hoch war.

Zur Sachlage

Volker Lempp, ACE-Verkehrsexperte, versichert, dass ein Verkehrsrichter nicht von überhöhter Geschwindigkeit ausgehen kann, wenn ein Fahrer beim Überholen ins Schleudern gerät. Das Bayrische Oberlandesgericht hat hierzu einen Beschluss verfasst (AZ: 1 Ob OWi 185/92), welcher darauf verweist, dass dem Fahrer nicht gleich ein rechtswidriges Verhalten unterstellt werden kann, weil beispielsweise der Unfall bei weniger km/h nicht passiert wäre.

Allerdings ist es so, dass wenn ein weiteres Fahrzeug in ein ins Schleudern gekommenes Auto hineinfährt, eine Teilschuld entsteht, womit man sich auch am Schaden beteiligen muss. Das Oberlandesgericht Nürnberg zieht gegenüber dem ACE folgende Rechtsprechung in Erwägung (AZ: 8 U 494/92): Bei glatter Straße weiß ein vorausschauender Autofahrer, dass das Fahrzeug vor ihm auch nur durch einen geringen Fahrfehler die Kontrolle verlieren kann. Begründung: Außerordentliche Umstände erfordern außerordentliche Vorsicht.

Aus diesem Grund haftet der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs mit einem Viertel. Bezug nehmend auf die Haftung für die Unfallfolgen hat grundsätzlich derjenige den sogenannten Anscheinsbeweis gegen sich, der auf glatter Fahrbahn ins Schleudern kommt. Er muss also seinerseits beweisen, dass ihm unter den gegebenen Umständen kein Schuldvorwurf gemacht werden kann (BGH, VI ZR 18/76).

So vermeiden Sie Glatteis-Unfälle

Ein erhöhtes Risiko besteht bei bestimmten Wetterbedingungen, wie Temperaturen um den Gefrierpunkt und Nässe auf der Fahrbahn. Hier ist es wichtig, sich umgehend auf Eisglätte auf allen Fahrbahnen einzustellen. Zu Unfällen kommt es vor allem bei plötzlichen unerwarteten Wetterwechseln. Drosseln Sie auch die Geschwindigkeit bei Waldstrecken und Brücken, hier ist es oft besonders glatt.

TIPP: Unfallkosten beim Finanzamt geltend machen

Wenn Sie als Berufspendler einen Verkehrsunfall haben, können Sie den entstandenen Schaden als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ausgenommen von dieser Regelung sind natürlich Bußgelder. Voraussetzung ist lediglich, dass der Unfall auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause passiert ist. Weitere Informationen zum Thema Glatteis und Unfallkosten finden Sie hier.

Gute Fahrt!

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