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RDKS = Reifendruckkontrollsystem (Teil 6)

Heute sind wir am Ende unserer Blogserie angekommen! Nun haben Sie einen sehr genauen Überblick zum Thema Reifendruckkontrollsysteme (RDKS). Wir bedanken uns für Ihr Durchhaltevermögen ;-).

Teil 6: Rechtliches

Wen betrifft die RDKS-Pflicht?

Die Pflicht betrifft alle Pkw oder Reisemobile, die seit dem 1. November 2012 eine Typgenehmigung erhalten haben und innerhalb der EU verkauft wurden. Ebenso sind alle Besitzer eines neuen Pkw oder Reisemobiles betroffen, welches ab dem 1. November 2014 in der EU verkauft wurde.

Wird ein nicht funktionierendes Reifendruckkontrollsystem bei einer Hauptuntersuchung als Mangel gewertet?

Hat ein Fahrzeug ein Reifendruckkontrollsystem, ist dieses Teil der allgemeinen Betriebserlaubnis und muss funktionsfähig sein. Ein nicht funktionsfähiges Reifendruckkontrollsystem wird bei der Hauptuntersuchung als geringer Mangel gewertet. Eine Behebung des Mangels muss unverzüglich geschehen.

Müssen ältere Fahrzeuge mit einem Riefendruckkontrollsystem nachgerüstet werden?

Nein! Es besteht keine Nachrüstpflicht für ältere Fahrzeuge.

Ist es zulässig, an einem Fahrzeug mit RDKS Kompletträder ohne Sensoren zu montieren?

Gemäß der Verordnung (EG) 661/2009 ist die nachträgliche Ausrüstung von Fahrzeugen, die über RDKS verfügen müssen, mit Rädern ohne Reifendruckkontroll-Sensoren nicht zulässig.

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