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Sicher in Verkehrs- und Stausituationen

Wenn nun bald die Sommerferien beginnen fahren viele in den Urlaub. Die Straßen sind überdurchschnittlich voll und man steht oft im Stau. Doch wie verhält man sich richtig bei Stau im Straßenverkehr, wenn plötzlich das Martinshorn ertönt?

Viele wirken in solchen Situationen unsicher. Wir schaffen Abhilfe!

So verhalten Sie sich richtig!

Wenn ein Unfall passiert müssen die Einsatzkräfte schnell am Unfallort sein. Hier treten die Sonder- und Wegerechte der Straßenverkehrsordnung (StVO) in Kraft, welche nur in bestimmten Situationen und nur von ausgewählten Institutionen ausgeführt werden dürfen.

Der §35 (53a) Straßenverkehrsordnung – „Sonderrechte“ besagt

„Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.“

Mit diesem Paragraph sind die ausgewählten Institutionen von den Pflichten der StVO befreit. Mit dem sogenannten „Wegerecht“ aus §38 (1) StVO werden die Rechte gegenüber dritten Verkehrsteilnehmer festgelegt.

„Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten. Es ordnet an: Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“

Doch was bedeutet „Wegerecht“ für den Verkehrsteilnehmer? 

Egal mit welchem Fortbewegungsmittel Sie sich im Verkehr befinden, das „Wegerecht“ bedeutet, dass Sie Fahrzeugen mit Martinshorn und blinkendem Blaulicht den Weg frei machen müssen. Sobald Sie wissen aus welcher Richtung das Fahrzeug kommt reagieren Sie folgendermaßen:

In Ortschaften: 

Reduzieren Sie die Geschwindigkeit und fahren Sie rechts ran. Nutzen Sie zum Ausweichen auch den Bürgersteig, achten Sie aber auf Radfahrer und Fußgänger.

Vor einer Ampel ausweichen

Fahren Sie vor allem in Kreuzungen langsam ein. In solch einer Ausnahmesituation dürfen Sie die Verkehrsinsel als Ausweichort nutzen.

Außerorts

Was für die Stadt gilt, gilt auch für Bundes- und Landstraßen: Langsam rechts ran fahren. Dies gilt übrigens auch bei entgegenkommenden Einsatzfahrzeugen.

Autobahn

Ist man auf der Autobahn und ein Einsatzwagen macht sich bemerkbar dann muss eine Gasse gebildet werden. Bei z.B. zwei Fahrspuren in der Mitte der Fahrbahn, bei drei oder mehr zwischen der linken und der mittleren Fahrbahn. Wichtig hierbei ist, dass die Gasse nicht sofort wieder geschlossen wird, da weitere Fahrzeuge folgen könnten. Die Standspur sollte allerdings vermieden werden, da auch hier Rettungsfahrzeuge fahren können.

Bei Blaulicht = Aufmerksamkeit

Hat ein Einsatzfahrzeug nur Blaulicht an, sind Sie als Auto-, Radfahrer oder Fußgänger nur zu besonderer Achtsamkeit verpflichtet. Sollten Sie nicht sofort ausweichen können setzen Sie den Blinker.

In diesem Sinne wünscht Ihnen das Autohaus Milde eine gute und sichere Fahrt ans Ziel.

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