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Sind Flip-Flops beim Autofahren erlaubt?

Der Sommer ist da und man möchte luftiges Schuhwerk tragen, auch beim Autofahren. Aber darf ich Flip-Flops beim Autofahren tragen? Wir klären auf.

Generell gilt: Jeder Autofahrer ist nach §23 Absatz 1 der StVO für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich. So heißt es in §23 Absatz 1 StVO:

„Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“

In der Vergangenheit gab es immer wieder Fälle in denen betont wurde, dass wer mit ungeeignetem Schuhwerk fährt die Sorgfaltspflicht verletzt. Barfußfahren dagegen verletzt das Gesetz nicht. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist weder nach §23 Abs. 1 Satz 2 StVO oder nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit einem Bußgeld sanktioniert.

Gerichtsentscheide

Das Oberlandesgericht Bamberg hat im Jahr 2006 ein Urteil gegen einen LKW-Fahrer aufgehoben, der 50 € Strafe zahlen sollte, weil er in Socken gefahren war(OLG Bamberg, Beschluss v. 15.11.2006, AZ: 2 Ss OWi 577/06). In Celle gab das Oberlandesgericht in zweiter Instanz einem LKW-Fahrer Recht, nachdem ihn das Amtsgericht „wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“ zu einer Geldbuße von 57,50 Euro verurteilt hatte (OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2007,  Az: 322 Ss 46/07). Er hatte zum Fahren Birkenstocksandalen ohne Rückriemen getragen.

Und bei Flip-Flops?

Die Deutsche Versicherungswirtschaft (GDV) hat auch die Frage geklärt, ob die Haftpflichtversicherung für von Flip-Flop-Trägern verursachte Unfälle eintritt: Sie zahlt beim Unfall – unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers. Lediglich die Vollkaskoversicherung kann für den Schaden am eigenen Fahrzeug  unter Umständen die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war.

Im eigenen Interesse – tragen Sie rutschsicheres Schuhwerk, wenn Sie mit dem Auto von A nach B unterwegs sind. Festes Schuhwerk bietet auch bei Bremsmanövern guten Halt und somit können Unfällen und Verletzungen vorgebeugt werden.

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