Kein Garantieverlust beim Besuch einer freien Werkstatt!

Kein Garantieverlust, wenn Sie eine freie Wekstatt besuchen! Wie die EU-Kommission mit den Verordnungen (EU) Nr. 461/2010 und (EG) Nr. 715/2007 klarstellt: Die Fahrzeughersteller dürfen Ihre Garantien nicht davon abhängig machen, in welche Werkstatt der Kunde mit seinem Auto geht. Verstöße werden von der Kommission geahndet.

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