Starke Qualität. Milde Preise.
Kein Garantieverlust beim Besuch einer freien Werkstatt!
Kein Garantieverlust, wenn Sie eine freie Wekstatt besuchen! Wie die EU-Kommission mit den Verordnungen (EU) Nr. 461/2010 und (EG) Nr. 715/2007 klarstellt: Die Fahrzeughersteller dürfen Ihre Garantien nicht davon abhängig machen, in welche Werkstatt der Kunde mit seinem Auto geht. Verstöße werden von der Kommission geahndet.
freie Auswahl – freie Werkstatt
Das bedeutet für Sie, dass Sie “freie Werkstattwahl“ haben: Sie können Ihr Fahrzeug in jede freie Meisterwerkstatt zur Wartung und Reparatur bringen, welche die Wartungsdienste nach Herstellervorgabe durchführt. Dabei geht die Werksgarantie nicht verloren.
Folgender Facebook-Artikel klärt Sie auf!
Beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung oder zusätzlich erworbenen Garantien gegebenenfalls andere Bedingungen gelten können.