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Unfall im Urlaub? So verhalten Sie sich richtig!

Ein Unfall ist schnell geschehen, das gilt sowohl für den Alltag auf den heimischen Straßen als auch für die Fahrt in den Urlaub. Um die Folgen eines Unfalls im Ausland möglichst gering zu halten, sollte man sich schon vor der Abfahrt in die Sommerferien mit einer Reihe von Verhaltensmaßregeln vertraut machen.

Vor der Abfahrt

  1. Überprüfen Sie zunächst alle Versicherungen: Haben Sie eine Vollkaskoversicherung?
    • Eine Vollkaskoversicherung ist wichtig, weil sich auch wenn die Sach- und Rechtslage eindeutig ist die Schadensregulierung in die Länge ziehen kann (u. U. monatelang), deswegen sollte man Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten mit einer Vollkaskoversicherung vorerst abdecken können
  2. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung?
    • Bei Unfällen im Ausland können erheblich höhere Anwalts-, Gerichts- und Sachverständigenkosten entstehen. Durch eine Verkehrsrechtsschutzversicherung steht auch im Ausland ein Rechtsanwalt zur Verfügung, es wird nach EU-Recht reguliert und bei gerichtlichen Beschlüßen unterstützt. Ohne Versicherung wird es hier eher schwierig.

Nach dem Unfall

  1. Denken Sie daran den Europäischen Unfallbericht im Handschuhfach zu haben. Diesen können alle Unfallbeteiligten in ihrer Muttersprache ausfüllen. Achten Sie aber darauf, dass die Sachlage richtig einschätzen und unterschreiben Sie im Zweifelsfall nichts in fremder Sprache. Zahlungen vor Ort sollte man nur tätigen, wenn eine Beschlagnahmung oder Festnahme droht.
  2. Nach dem Unfall nehmen Rechtsschutzversicherte schnellstmöglich Kontakt zu ihrer Versicherung auf. Also Nummer unbedingt im Handy einspeichern! Die meisten Versicherungen haben auch Anwaltslisten für deutschsprachige Kanzleien im Ausland, diese sollte man sich von seiner Versicherung aushändigen lassen.
  3. Sammeln Sie so viele Daten des Unfallgegners wie möglich, desto schneller ist es möglich mit Anwalt und/oder Versicherung die Schadenregulierung zu starten. Folgende Daten sollten Sie einholen:
    • Nummer der grünen Karte
    • Persönliche Daten des Unfallgegners (Name, Anschrift, Telefonnummer)
    • Versicherungsnummer des Unfallgegners
    • Typ und Kennzeichen des Fahrzeugs
  4. Rufen Sie die Polizei aber verlassen Sie sich nicht nur auf sie. Eine förmliche Aufnahme des Unfalls ist nicht sicher gewährleistet. Haben Sie ein waches Auge und gehen Sie dem Gebot zur eigenen Beweissicherung nach:
    • Machen Sie Fotos – Unfallendstand der Fahrzeuge, Ort des Unfalls, Schäden an beiden Fahrzeugen, Glassplitter, Bremsspuren, etc.
  5. Bei Beantragung von Schmerzensgeld sollte unbedingt ein örtlicher Rechtsanwalt eingesetzt werden. Denn nur er kann beurteilen welche Forderungen im jeweiligen Land realistisch und realisierbar sind und wie dies vor der Versicherung geltend gemacht wird. Hier gibt es große Unterschiede in den europäischen Rechtsordnungen. Bei leichten Verletzungen gehen Sie sofort zum Arzt oder ins Krankenhaus und holen sich ein Attest.

Die Schadenregulierung 

  1. Wenn Sie einen Unfall in einem EU-Mitgliedsland haben dann entscheiden Sie sich schnell:
    • Beauftragen Sie entweder eine örtliche Anwaltskanzlei (Kanzleien finden Sie in den Auslandsabteilungen der Rechtsschutzversicherungen)
    • ODER: Sie gehen in Deutschland gegen den sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der zuständigen ausländischen Versicherung vor.
    • Ohne Rechtsschutz wird man die zweite Möglichkeit in Betracht ziehen müssen.
  2. Der ausländische Rechtsanwalt kann bei Unfallfragen meist schnell helfen, da er das länderspezifische Gesetz kennt, er kann schnellen Kontakt zur Polizei aufnehmen und kann die Chancen bei Prozessen gut beurteilen. Klären Sie ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung einen deutschen Anwalt im Ausland bezahlen würde!
  3. Sammeln Sie alle Daten beim Unfall, nur dann kann der Anwalt, der in Deutschland damit betraut wird auch richtig reagieren.
  4. Gehen Sie nicht davon aus, dass sich alle Anwälte auch in der Regulierungspraxis der EU-Staaten auskennen. Im Zweifel erhält man für Sachschäden weniger. Ob es sich lohnt in einen Rechtsstreit zu gehen sollte immer mit einem ausländischen Anwalt abgesprochen werden.
  5. Kommt es zum Prozess, kann nur die ausländische KFZ-Versicherung nicht der Unfallverursacher in Deutschland verklagt werden (sog. Direktklage, wenn Versicherung in einem EU-Mitgliedstaat ansässig ist). Maßgeblich ist der Wohnsitz des Geschädigten, dennoch gilt das Recht des Unfallstaates.

Unser Tipp: 

Fahren Sie vorsichtig und halten Sie sich an die Verkehrsregeln des jeweiligen Landes.

Das Autohaus Milde wünscht Ihnen eine gute und vor allem UNFALLFREIE Fahrt in den Urlaub.

Weitere Infos finden Sie beim Auto Club Europa.

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