Starke Qualität. Milde Preise.

Kein Garantieverlust beim Besuch einer freien Werkstatt!

Kein Garantieverlust, wenn Sie eine freie Wekstatt besuchen! Wie die EU-Kommission mit den Verordnungen (EU) Nr. 461/2010 und (EG) Nr. 715/2007 klarstellt: Die Fahrzeughersteller dürfen Ihre Garantien nicht davon abhängig machen, in welche Werkstatt der Kunde mit seinem Auto geht. Verstöße werden von der Kommission geahndet.

freie Auswahl – freie Werkstatt

Das bedeutet für Sie, dass Sie “freie Werkstattwahl“ haben: Sie können Ihr Fahrzeug in jede freie Meisterwerkstatt zur Wartung und Reparatur bringen, welche die Wartungsdienste nach Herstellervorgabe durchführt. Dabei geht die Werksgarantie nicht verloren.

Folgender Facebook-Artikel klärt Sie auf!

Garantien bleiben erhalten, auch beim Besuch einer freien Werkstatt!

Beachten Sie, dass bei Leasingfahrzeugen, Kasko-Versicherungen mit Werkstattbindung oder zusätzlich erworbenen Garantien gegebenenfalls andere Bedingungen gelten können.

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