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Bußgeldkatalog für Radfahrer

Da mit zunehmend gutem Wetter auch die Zahl der Fahrradfahrer im Straßenverkehr steigt, möchten wir an alle Kraftfahrzeuglenker appellieren, aufmerksamer auf den Straßen zu sein. Häufig sind auch Kinder mit Fahrrädern unterwegs, die das Rad und die Straßenverkehrsregeln nicht wirklich beherrschen.

Keine Pufferzone für Radfahrer

Häufig ist es sehr gefährlich für große und kleine Fahrradlenker! Denn wenn Sie von einem Kraftfahrzeug angefahren werden, haben Sie keinerlei Pufferzone und nicht jedes Fahrzeug hat einen Fußgängerairbag wie Volvo, der den Aufprall auf die Motorhaube dämpft.

Ein Unfall, in den ein Pkw und ein Fahrrad verwickelt sind, geht sehr häufig nicht nur mit einem Blechschaden aus, der mit einer Unfallreparatur oder gar mit Smart Repair beseitigt werden kann. Oft sind schwere Personenschäden die Folge, die sich durch erhöhte Aufmerksamkeit aller Verkehrsteilnehmer vielleicht hätten vermeiden lassen.

Regeln gelten auch für Radfahrer

Allerdings vergessen oft die Radfahrer, die häufig zugleich auch Autofahrer sind, dass auch für Sie Verkehrsregeln gelten. Auch Bußgelder für Verkehrsvergehen von Fahrradfahrern sind nicht mehr unüblich. Damit Sie in Zukunft wissen, was Sie nicht dürfen und was Sie ein Verstoß kosten kann, haben wir Ihnen einen kleine Auflistung von 10 Regelsätzen für Radfahrer zusammengestellt:

  • Ein Fahrrad ohne Klingel kostet 15,00 Euro.
  • Das Freihändige führen vom Fahrrad kostet 5,00 Euro.
  • Das Nebeneinander fahren, das andere behindert kostet 20,00 Euro.
  • Die Beförderung einer Person über 7 Jahre auf einem einsitzigen Fahrrad kostet 5,00 Euro.
  • Auch die Benutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung kostet den Fahrradfahrer 25,00 Euro.
  • Das Nichtbeachten einer roten Ampel kostet den Radfahrer 60,00 Euro und einen Punkt.
  • Für das Nichtbeachten einer roten Ampel, in der die Rotphase länger wie eine Sekunde dauerte, muss der Radfahrer 100,00 Euro bezahlen und bekommt einen Punkt.
  • Bei Missachtung vom Fußgängervorrang an einem Fußgängerüberweg wie zum Beispiel dem Zebrastreifen kostet den Sünder 40,00 Euro.
  • Sollte der Fahrradlenker den gekennzeichneten Radweg nicht benutzen, kostet das den Verkehrssünder 20,00 Euro.
  • Auch bei mangelnder Rücksichtnahme auf Fußgänger auf gemeinsamen Rad-/Gehweg wird der Fahrradfahrer mit 15,00 Euro zur Kasse gebeten.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Hinweisen weiterhelfen konnten und wünschen jedem Autofahrer, Motorradfahrer, Fahrradfahrer und auch Fußgänger ein unfallfreies und sonniges Frühjahr.

Ihr Team vom Autohaus Milde Heidenheim

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